Die Gliedertaxe ist eine Tabelle zur Bemessung der Invalidität. Für den Fall des vollständigen Verlustes oder vollständigen Funktionsausfalls bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile werden hier feste Invaliditätsgrade festgelegt.
Beispiel Gliedertaxe:
Verlust Invalidität
eines Armes im Schultergelenk 70 %
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenkes 65 %
eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenkes 60 %
einer Hand im Handgelenk 55 %
eines Daumens 20 %
eines Zeigefingers 10 %
eines anderen Fingers 5 %
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
eines Beines bis Unterhalb des Knies 50 %
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
eines Fußes im Fußgelenk 40 %
einer großen Zehe 5 %
einer anderen Zehe 2 %
eines Auges 50 %
des Gehöres auf einem Ohr 30 %
des Geruchssinnes 10 %
des Geschmackssinnes 5 %
Die meisten Gesellschaften bieten eine Verbesserte Gliedertaxe an...

Wird ein Körperteil nur teilweise gestört, wird nur der Grad der Störung berücksichtigt. Das heißt, ist ein Bein zu 30 Prozent in seiner Bewegung eingeschränkt, rechnet man 70 Prozent für den totalen Verlust mal 30 Prozent geteilt durch 100 - gleich 21 Prozent.

Sind mehrere Körperteile betroffen, wird die Gesamtsumme gerechnet. Jedoch nur bis zu einem maximalen Invalidiätsgrad von 100 Prozent.